1. Der Unterzeichner nimmt auf eigene Gefahr an der Veranstaltung teil. Er trägt allein die zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihm begangenen Verstöße gegen gesetzliche Bestimmungen, insbesondere Verkehrs- und Ordnungsvorschriften.
2. Der Unterzeichner ist mindestens 18 Jahre alt und im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis.
3. Das Anlegen von Sicherheitsgurten ist zwingend vorgeschrieben. Den Anweisungen der Porsche Mitarbeiter ist unbedingt Folge zu leisten. Sofern entsprechende Anweisungen nicht befolgt werden, ist Porsche berechtigt, die weitere Nutzung der überlassenen Fahrzeuge zu untersagen, ohne dass dem Unterzeichner Ersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, entstehen.
4. Die Überlassung eines Fahrzeugs, das dem Unterzeichner im Rahmen der oben genannten Veranstaltung übergeben wurde, an Dritte, bei denen es sich nicht um Mitarbeiter von Porsche handelt bzw. die nicht durch Unterzeichnung einer Vereinbarung nach diesem Muster als Fahrer zugelassen sind, ist untersagt. Bei Zuwiderhandlungen gegen diese Vorgabe ist Porsche berechtigt, die weitere Nutzung des Fahrzeugs zu untersagen. Ersatzansprüche des Unterzeichners, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind in diesem Fall ausgeschlossen. Der Anspruch auf Ersatz des Schadens, der Porsche aufgrund der Verletzung der in Satz 1 enthaltenen Vorgabe entsteht bleibt unberührt.
5. Zugunsten der Porsche Deutschland GmbH, deren Organmitgliedern, Angestellten, Arbeitnehmern, Mitarbeitern sowie zugunsten der mit Porsche Deutschland GmbH gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen, von deren Organmitgliedern und Arbeitnehmern, den Betreibern von Fahrtestgeländen,
Behörden, Servicediensten und allen Personen, die mit der Organisation und
der Durchführung der Veranstaltung in Verbindung stehen, den Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen aller zuvor genannten Personen und Stellen (im Folgenden die Begünstigten“) erklärt der Unterzeichner (Teilnehmer) hiermit sein Einverständnis, dass die Begünstigten ihm gegenüber keinerlei Haftung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden übernehmen, mit folgenden Einschränkungen: Der Haftungsausschluss gilt nicht, wenn dem Begünstigten grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last fällt oder bei einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Er gilt weiter nicht bei Geltendmachung der gesetzlichen Schadensersatzansprüche wegen Verzugs oder bei von dem Begünstigten zu vertretender Unmöglichkeit sowie bei einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten; in diesen Fällen ist die Haftung jedoch auf Ersatz des bei Vertragsschluss vorhersehbaren typischen Schadens beschränkt. Soweit der Schaden durch eine vom Teilnehmer für den betreffenden Schadenfall abgeschlossene Versicherung (ausgenommen Summenversicherung) gedeckt ist, haftet der Veranstalter nur für etwaige damit verbundene Nachteile des Teilnehmers, z.B. höhere Versicherungsprämien oder Zinsnachteile bis zur Schadenregulierung durch die Versicherung. Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.
6. Soweit der Unterzeichner für Schäden an den von ihm geführten Fahrzeugen der Porsche Deutschland GmbH und/oder der Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG haftet, ist diese Haftung auf einen Selbstbehalt von EUR 3.000,- beschränkt. Diese vertragliche Haftungs freistellung entspricht dem Leitbild einer Vollkaskoversicherung. Ein Anspruch auf eine vertragliche Haftungsfreistellung besteht nicht, wenn der Schaden vorsätzlich herbeigeführt wurde. Wurde der Schaden grob fahrlässig herbeigeführt, ist Porsche berechtigt, ihre Leistungsverpflichtung zur Haftungsfreistellung in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen.